Fremdsprachen
In der Einführungsphase müssen grundsätzlich zwei Fremdsprachen belegt werden, darunter mindestens eine fortgeführte Fremdsprache. Die Verpflichtung zur weiteren Fremdsprache kann in der
Einführungsphase auf folgende Weise erfüllt werden:
- durch die Belegung einer weiteren fortgeführten Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache;
- durch die Belegung einer im Sekundarbereich I durchgängig besuchten Wahlfremdsprache, sofern am Ende des
Schuljahrgangs vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht worden ist;
- durch die Belegung einer in der Einführungsphase neu beginnenden Fremdsprache vom Beginn der Einführungsphase an
bis zum Abitur, wobei die in zwei Schulhalbjah- ren der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen in die Gesamtqualifikation einzubringen sind.
Die Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht in der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend besucht haben, sind nicht zur Teilnahme an einer weiteren Fremdsprache in der
Einführungsphase verpflichtet, wenn ein Beschluss des Schulvorstandes zur Einrichtung eines Wahlpflichtangebotes vorliegt und sie am Unterricht in zwei Wahlpflichtfächern mit insgesamt 3
Wochenstunden (WPK) teilnehmen.
BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:
Nehmen die Schülerinnen und Schüler nicht an einer weiteren Fremdsprache (Spanisch oder Französisch) in
der Einführungsphase teil, hat das Folgen für die Profilwahl in der Qualifikationsphase:
- Das Profil mit sprachlichem Schwerpunkt kann nicht gewählt werden, da mindestens zwei Fremdsprachen durchgehend in der Einführungsphase belegt werden müssen.
- Im Profil mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt muss eine zweite Naturwissenschaft für zwei Schulhalbjahre belegt werden.
- Die weitere Fremdsprache kann nicht als Prüfungsfach mit grundlegendem Anforderungsniveau (P4/P5) gewählt werden.