FAQs


  • Auslandsaufenthalt

Im ersten und/oder zweiten Halbjahr der Einführungsphase ist ein Schulbesuch an einer Auslandsschule möglich. Findet der Auslandsschulbesuch über das ganze 11. Schuljahr oder im zweiten Halbjahr der 11. Klasse statt, wird erst nach der Rückkehr über eine Versetzung in die Qualifikationsphase entschieden. Dabei ist zu beachten, dass an der Auslandsschule bestimmte Fächer belegt und ein Nachweis darüber erbracht werden muss. Ein entsprechender Antrag muss dabei rechtzeitig vorab an die Schule gestellt werden. Alle wichtigen Informationen findest du HIER. Das offizielle Informationsschreiben der Landesschulbehörde kann HIER heruntergeladen werden. 

 

  • Die Belegung der 2. Fremdsprache in der 11. Klasse 

Damit die Wahlmöglichkeiten in der Qualifikationsphase möglichst lange offengehalten werden, ist es bei uns an der IGS Gifhorn nicht möglich, zu Beginn der 11. Klasse die bereits aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache abzuwählen. Damit bleibt die Wahl des Sprachenprofils und weitere Wahlmöglichkeiten im gesellschaftswissenschaftlichen Profil möglich. Je nach persönlicher Wahl der Prüfungskurse in der Qualifikationsphase ist es dann aber ab der 12. Klasse möglich die zweite Fremdsprache nicht mehr zu belegen. 

 

  • Praktikum 

Im zweiten Halbjahr der 11. Klasse findet verpflichtend ein zweiwöchiges Schülerpraktikum statt. Schwerpunktmäßig werden akademische Berufsfelder praktisch erkundet. Die Vor- und Nachbereitung findet im Politik-Unterricht in der Stunde für Berufsorientierung statt. Der Praktikumsbericht ersetzt dabei die schriftliche Leistung im Fach Politik-Wirtschaft. Die Begleitung während des Praktikums und der Besuch der Praktikanten und Praktikantinnen erfolgt durch den Tutor / die Tutorin. Der Zeitraum des Praktikums wird zu Beginn des Schuljahres rechtzeitig bekannt gegeben.