Schule der Vielfalt*

Mit dem eindeutigen Beschluss der Gesamtkonferenz steht es nun fest: Die IGS Gifhorn wird sich als Projektschule „Schule der Vielfalt*“ bewerben und die hierfür notwendigen Schritte zur Teilnahme am landesweiten Antidiskriminierungs- und Bildungsprojekt einleiten (siehe: https://schule-der-vielfalt-nds.de/).

Ziel ist es, die IGS Gifhorn als einen Lern- und Lebensort weiterzuentwickeln, an dem alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen respektiert, geschützt und wertgeschätzt werden.

Die Arbeitsgruppe „Schule der Vielfalt“ wird beauftragt, gemeinsam mit Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schülern sowie Elternschaft ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und umzusetzen.

Dabei beziehen wir uns als Schule auf verschiedene rechtliche Rahmen, u.a.: 

1. Auftrag aus dem Grundgesetz

Das Grundgesetz verpflichtet Schulen zur Achtung und zum Schutz der Würde aller Menschen.

  • Artikel 1 Absatz 1 GG stellt fest:
    „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
  • Artikel 3 Absatz 1 GG bestimmt:
    „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
  • Artikel 3 Absatz 3 GG verbietet Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale und bildet damit eine wesentliche Grundlage schulischer Antidiskriminierungsarbeit. 

Schule trägt eine besondere Verantwortung dafür, demokratische Werte, Menschenrechte, Toleranz und gegenseitigen Respekt aktiv zu vermitteln und zu leben. Eine Teilnahme am Projekt „Schule der Vielfalt“ setzt diesen Verfassungsauftrag sichtbar und nachhaltig um.

2. Bezug zum Niedersächsischen Schulgesetz

Auch das Niedersächsische Schulgesetz verpflichtet Schulen ausdrücklich zu Erziehung und Bildung im Sinne von Demokratie, Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung.

Gemäß § 2 NSchG sollen Schülerinnen und Schüler insbesondere befähigt werden,

  • die Grundrechte zu verwirklichen, 
  • diskriminierungsfrei und verantwortungsvoll miteinander umzugehen, 
  • andere Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Lebensweise zu respektieren, 
  • sowie demokratische Werte aktiv mitzugestalten. 

Darüber hinaus versteht das Niedersächsische Schulgesetz Schule als einen Ort, an dem Persönlichkeitsentwicklung, Teilhabe und soziale Verantwortung gefördert werden. Das Projekt „Schule der Vielfalt“ unterstützt Schulen konkret dabei, diesen gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag umzusetzen.

3. Bezug zum Leitbild der IGS Gifhorn

Die Teilnahme an „Schule der Vielfalt“ entspricht in besonderer Weise dem Leitbild der IGS Gifhorn.

Im Leitbild heißt es unter anderem, dass die Schule:

  • „Vielfalt nicht als Problem, sondern als Ressource“ versteht, 
  • „Demokratie lebt“, 
  • „Toleranz und Akzeptanz“ ge- und erlebt werden, 
  • aktiv an einem „friedlichen Zusammenleben“ arbeitet, 
  • und Wert darauf legt, „dass sich alle angenommen und wohl fühlen“. 

Die Teilnahme am Projekt „Schule der Vielfalt“ ist daher keine zusätzliche Aufgabe außerhalb des Schulprofils, sondern eine konsequente Weiterentwicklung der bereits im Leitbild verankerten Werte und Ziele.

Gerade für Kinder und Jugendliche ist Schule ein zentraler Ort sozialer Erfahrungen. Ein klares Bekenntnis zu Vielfalt und gegen Diskriminierung stärkt das Sicherheitsgefühl, das Wohlbefinden und die Chancengerechtigkeit aller Schülerinnen und Schüler.


4. Pädagogische Bedeutung

Mit der Teilnahme an „Schule der Vielfalt“ setzt die Schule ein sichtbares Zeichen:

  • gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Mobbing, 
  • für Respekt und Menschenwürde, 
  • sowie für eine demokratische und offene Schulkultur. 

Zugleich erhalten Lehrkräfte, Lernende und Eltern zusätzliche Möglichkeiten zur Fortbildung, Sensibilisierung und Prävention.

Eine Schule, die Vielfalt sichtbar anerkennt und schützt, stärkt nicht nur einzelne Gruppen, sondern die gesamte Schulgemeinschaft.

Gerne könnt ihr unsere Arbeit als Projektgruppe unterstützen oder euch bei Nachfragen uns wenden unter: [email protected]

Die betreuenden Lehrkräfte sind Niklas Wohlt, Sascha Badermann und Lisa König